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Verwaltungsgericht Weimar

 

Gerichtszentrum Weimar

Jenaer Straße 2a, 99425 Weimar

 

Foto: Johann Peters

Außenansicht des Thüringer Oberverwaltungsgerichts

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts Weimar

Der Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts Weimar erstreckt sich auf die Landkreise Eichsfeld, Gotha, Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Sömmerda, Unstrut-Hainich-Kreis, Weimarer Land und die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar.

Auf den folgenden Seiten finden Sie zahlreiche Informationen über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, den Aufbau und die Zuständigkeit der Thüringer Verwaltungsgerichtbarkeit sowie Hinweise für einen Besuch des Verwaltungsgerichts Weimar, sei es als Verfahrensbeteiligter oder als Besucher.

Weiterhin können die Pressemitteilungen des Gerichts sowie Entscheidungen, die in den einzelnen Kammern getroffen wurden, eingesehen werden. Auch die Listen mit den in den asylgerichtlichen Verfahren verwendeten Erkenntnisquellen sind zugänglich. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter der Rubrik Service, insbesondere die Formulare für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe.

Hinweise für Besuchende - Einlasskontrolle

Im Eingangsbereich der Justizgebäude in Thüringen finden - auch zu Ihrer Sicherheit - temporäre Personen- und Gepäckkontrollen statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.

Bitte kommen Sie so rechtzeitig, dass Sie trotzdem pünktlich zu Ihrem Termin erscheinen können.

Um den Ablauf der Sicherheitskontrollen zu unterstützen und zur Vermeidung von Wartezeiten beizutragen, bringen Sie bitte nur die Gegenstände mit, die Sie im Justizgebäude unbedingt benötigen.

Verboten sind Waffen jeglicher Art, auch Taschenmesser.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie insbesondere metallische Gegenstände, die Sie nicht benötigen, nicht mit sich führen. Es ist auch nicht gestattet, Tiere mitzubringen! Ebenfalls bitten wir Sie, Ihre Handys vor Sitzungsbeginn auszuschalten. 

Bitte beachten Sie unbedingt die Anweisungen des Personals im Eingangsbereich!

 

Elektronischer Übermittlungsweg

Über E-Mail - auch wenn diese verschlüsselt ist - können keine wirksamen Verfahrensanträge gestellt werden.

Der elektronische Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen - die keinerlei Rechtswirkung entfalten - an die Verwaltung des Gerichts zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.

Über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) können wirksame Verfahrensanträge gestellt werden. 

  • Allgemeine Informationen sowie aktuelle Mitteilungen zum Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) erhalten Sie auf der Seite egvp.justiz.de.
  • Informationen über eventuelle Störungen in der Justiz finden Sie unter egvp.justiz.de/meldungen.

Wichtige Hinweise:

  • Technisch bedingt kann es bei der elektronischen Zustellung von Schriftsätzen über das EGVP zu einer zeitlichen Verzögerung kommen. Diese kann bis zu 30 Minuten betragen!
  • In Eilsachen kann es daher geboten sein, sich telefonisch mit dem Gericht in Verbindung zu setzen (03643-413300).

Weitere Einzelheiten veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite.

justiz.thueringen.de/themen/elektronischerrechtsverkehr/

Warnhinweis

Betrügerische SMS:

Aktuell werden SMS angeblich im Namen eines Gerichts mit einer Rückrufaufforderung versandt.

Sollten Sie eine solche SMS erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Es werden von keiner Justizbehörde SMS versandt.

Pressemitteilungen

Über die nachfolgenden Links werden Ihnen die aktuellen Presseinformationen der letzten 12 Monate angezeigt. Darüber hinaus finden Sie ältere Presseinformationen in unserem Pressearchiv.

Pressearchiv

Entscheidungen

Die Entscheidungen des Verwaltungsgericht Weimars für die Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit finden Sie in der Rubrik Rechtsprechung unter:

Aktuelle Entscheidungen

Online Verwaltung Thüringen

Verhandlungstermine

An dieser Stelle werden öffentliche Sitzungen des Verwaltungsgericht Weimar bekanntgegeben.

Zu den aktuellen Verhandlungsterminen